Eine Rettungsgasse ist auf Österreichs Autobahnen, Schnellstraßen bzw. Autostraßen Pflicht!
Diese ermöglicht somit den Rettungskräften rascher zum Unfallort zu kommen und hilft mit, die Verkehrssicherheit zu verbessern. „Die Rettungsgasse funktioniert nur dann,
wenn sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer daran halten und den Einsatzkräften eine schnelle und sichere Zufahrt zum Unfallort ermöglichen“
Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie widerrechtliches Befahren der Rettungsgasse sind verboten (Strafe bis zu € 2.180,00).
Die Rettungsgasse kann auch Ihr Leben retten!
Bei zweispurigen Fahrbahnen:
-Die Fahrzeuglenker sind verpflichtet in der Mitte eine Gasse zu bilden.
-Alle Fahrzeuge links weichen möglichst weit an den linken Fahrbahnrand aus.
-Alle Fahrzeuge auf der rechten Spur so weit wie notwendig nach rechts.
Bei 3 od. 4-streifigen Straßenabschnitten:
-Die Fahrzeuglenker sind verpflichtet zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen eine Gasse zu bilden.
-Alle Fahrzeuge auf der äußeren linken Fahrspur nach links, alle anderen Fahrzeuge nach rechts.